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BGH, Urteil vom 31.07.2013, Az. VIII ZR 149/13

Stellt es bereits eine unzulässige Nutzung einer Mietwohnung dar, wenn diese lediglich als Gewerbeadresse verwendet wird,

Das Praxisproblem

Häufig nutzen Mieter ihre Wohnung oder Teile der Wohnung zu beruflichen Zwecken. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann der Mieter mit der beruflichen Nutzung seiner Wohnung den vertraglich vereinbarten Zweck überschreitet.

Was ist bei Renovierungsarbeiten des Vermieters zu beachten? Können Renovierungsarbeiten des Vermieters zu einer Mangelhaftigkeit der Mietwohnung führen?

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