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LG Berlin, Urteil vom 10.03.2017 – 63 S 248/16

Wohnraummietrecht – Mieterhöhungsverlangen, Fernkommunikationsmittel, Widerruf

Publiziert in Immobilienrecht

Mieterhöhung bei Wohnraummiete – neuer Mietspiegel seit dem 01.01.2017

Der Vermieter kann unter Berücksichtigung der Frist des § 558 Abs. 1 BGB und der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB die Miete regelmäßig bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann mit dem Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel, die Auskunft aus der Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder Vergleichsmieten ermittelt und begründet werden.

Publiziert in Immobilienrecht

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