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Die dramatischen Veränderungen in diesem Jahr haben uns alle in besonderer Weise herausgefordert, menschlich und wirtschaftlich.

Von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche.
Sie benötigen in ihrer prägenden Lebensphase ein positives menschliches Miteinander und eine fürsorgende Begleitung.

verkündet am 22.10.2020, BGBl. I 2020, S. 2187

Am 01.12.2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer erhebliche Veränderungen mit sich.

Aufgrund des seit dem 01.11.2020 bestehenden lockdown light stellt sich für viele Parteien von Miet- und Pachtverträgen die Frage, ob Miet- oder Pachtzinsen gekürzt werden dürfen. Viele Mieter und Vermieter haben vor dem Hintergrund der umstrittenen Rechtslage Einigungen gesucht und gefunden.

Am 23.12.2020 tritt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ – so der sperrige Titel des Gesetzes, in Kraft. Das Gesetz gilt ab dem 23.12.2020 für mit Verbrauchern geschlossene Maklerverträge.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020, Az. I-7 U 43/19

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2020, Az. I-7 U 43/19, ist die Musterwiderrufsbelehrung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die auf vielen Immobilienportalen zu finden ist, nicht ordnungsgemäß.

Durch das GEG werden die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammengeführt. Das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG treten außer Kraft.

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Zum Hintergrund:

In seinem Urteil vom 04.07.2019 (Az. C-377/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen.

OLG Rostock; Urteil vom 19.12.2019, Az. 3 U 62/18

Das Praxisproblem

Im Vorfeld der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages führen Verkäufer und Käufer regelmäßig vorvertragliche Gespräche über das Kaufobjekt und dessen Eigenschaften.

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