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Das Praxisproblem:

Im Falle einer Firmeninsolvenz wird bei dem zuständigen Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens bestellt.

I. Das Praxisproblem

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle der  §§ 307 ff. BGB und sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Das Praxisproblem:


Sollten bestehende Gebäude energetisch saniert werden, führte dies nicht selten zu Problemen mit den Bauaufsichtsbehörden, wenn das Gebäude

Das Praxisproblem:

Im BauKammergesetz (BauKaG NRW) sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen in Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" geführt werden darf.

Das Praxisproblem:

Der Architekt ist – wie auch andere Werkunternehmer – daran interessiert, seine Vergütungsansprüche zu sichern und möglichst leicht durchzusetzen.

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