Arbeitsrecht

 

Das Praxisproblem:

Durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind Arbeitnehmer vor einer lückenlosen technischen Überwachung am Arbeitsplatz durch heimliche Videoaufnahmen des Arbeitgebers geschützt.

Das Praxisproblem:

Im Falle einer Firmeninsolvenz wird bei dem zuständigen Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens bestellt.

I. Das Praxisproblem

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle der  §§ 307 ff. BGB und sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

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