Arbeitsrecht

ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2020, 4 Ga 18/20

Das Praxisproblem

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört inzwischen zu unserem Alltag und ist vielerorts verpflichtend. Auch viele Arbeitgeber haben das Tragen einer entsprechenden Maske im Unternehmen angeordnet.

BAG, Urteil vom 27.05.2019, 5 AZR 387/19

Das Praxisproblem

Ein Kündigungsschutzprozess zieht sich über Monate oder gar Jahre hin. Der Arbeitgeber verliert in letzter Instanz und die Unwirksamkeit der Kündigung steht fest.

LAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020, 2 Sa 1/20

Das Praxisproblem

Arbeitgeber die auf der Suche nach neuem Personal sind verwenden regelmäßig Eigenschaften, die in der allgemeinen Wahrnehmung primär jungen Menschen zugeschrieben werden.

BAG, Urteil vom 18.03.2020, 5 AZR 36/19

Das Praxisproblem

Der Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, Fahrtzeiten eines Arbeitnehmers, die einem Kunden nicht weiterberechnet werden können, aus der Vergütungspflicht auszunehmen.

BAG, Urteil vom 07.05.2020, 2 AZR 678/19

Das Praxisproblem

Gemäß § 102 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören, wobei ihm nach § 102 Abs. 1 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz die Gründe für die Kündigung mitzuteilen sind.

Im Anschluss an unser erstes »Arbeitsrecht Spezial zum Coronavirus SARS-CoV-2« haben uns viele positive Rückmeldungen und weitere wichtige Fragen zum Thema »Kurzarbeit« erreicht. Vielen Dank!
 
Auf die weiteren Fragen antworten wir gerne, wie immer praktikabel und kompakt:

Die Corona-Krise fordert uns alle in besonderer Weise heraus. In unseren Betrieben stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die in den vergangenen Tagen an uns herangetragen worden sind.

Neben den rechtlichen Aspekten kommt es in unseren Betrieben aktuell besonders auf eine transparente Information an. Wir empfehlen, dass die Unternehmensleitung über die aktuelle Situation in dem Betrieb, aktuelle und geplante betrieblichen Maßnahmen informiert. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht gemeinsame kreative Lösungen - im Interesse des Unternehmens und der Beschäftigten!

LAG Sachsen, Urteil vom 17.07.2019, 2 Sa 364/18

Das Praxisproblem

Gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 €.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER