Der EuGH ( Europäische Gerichtshof ) hat heute in dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ( Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure ) sein Urteil verkündet.
Das Gericht hat entschieden, dass die Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen nicht mit EU- Recht vereinbar sind. Zur Begründung führte der EuGH aus, die Regelungen beschränkten in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, über niedrigere Preise am Markt in Wettbewerb zu treten. Im übrigen sei es der Bundesrepublik Deutschland nicht gelungen nachzuweisen, dass die in der HOAI vorgesehenen Mindestsätze geeignet sind, die Erreichung des Ziels einer hohen Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen.
Über die Konsequenzen, die aus dieser Entscheidung resultieren, haben wir bereits berichtet.
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Dr. Alexander Puplick, Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Birgit Nill, Rechtsanwältin