Alles wird besser, oder?
29 November

Alles wird besser, oder?

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter wurde am 22.06.2017 vom Bundestag verabschiedet.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10190

Inkrafttreten und Regelungsinhalt

 

Das Gesetz tritt am 01.08.2018 in Kraft.

  1. Erlaubnispflicht

Es wird eine Erlaubnispflicht in § 34c Gewerbeordnung für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien eingeführt. Dies war bislang nicht erforderlich. Es genügte für die Aufnahme der Tätigkeit lediglich eine Anzeige.

Voraussetzungen:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Versicherungspflicht (nur) für Verwalter

Es gilt für alle, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (01.08.2018) tätig sind, eine Übergangsfrist zur Beantragung einer Erlaubnis von sechs Monaten.

 

  1. Fort-/ Weiterbildungsverpflichtung

Die Bundesregierung wollte Immobilienmaklern und Wohneigentumsverwaltern (WEG-Verwalter) vor Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis die Erbringung eines Sachkundenachweises vorschreiben.

Der zunächst geforderte Sachkundenachweis wurde gestrichen.

Verblieben ist eine Fort-/ Weiterbildungspflicht.

Die Fort-/ Weiterbildungspflicht gilt ebenso für unmittelbar bei Maklern und Verwaltern beschäftigte Personen.

Die Details der Fort-/ Weiterbildungsverpflichtung werden in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Diese liegt noch nicht vor.

Makler und Verwalter werden zukünftig verpflichtet, regelmäßig an anerkannten Fortbildungen teilzunehmen und über die absolvierten Fortbildungen zu informieren. Dies soll Verbrauchern eine Transparenz über die Sachkunde des Maklers / Verwalters ermöglichen.

Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können.

 

  1. Befreiungsmöglichkeit von der Fort-/ Weiterbildungsverpflichtung

Gewerbetreibende, die einen Abschluss als Immobilienkaufmann/-frau oder Immobilienfachwirt/-in nachweisen können, können in den ersten drei Jahren von der Fort-/ Weiterbildungspflicht befreit werden.

 

Stimmen

„Die Fortbildungsverpflichtung allein ist nach Ansicht des Immobilienverbandes unzureichend. Der gesetzliche Sachkundenachweis sollte einen fairen und qualitativen Wettbewerb herstellen, indem eine Berufszulassungsprüfung verpflichtend wird. Dennoch sieht der IVD die Fortbildungsverpflichtung als einen ersten richtigen Schritt an, da hiermit eine Weiterbildungsverpflichtung für das gesamte Berufsleben des Verwalters und Maklers abgebildet wird.“ (Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin IVD, ivd.net)

"Das Nichtvorliegen empirisch belegter Missstände macht deutlich, dass der Markt scheinbar gut funktioniert und die Immobilienmakler ihre Kunden offenbar gut beraten", argumentierte der Deutscher Industrie- und Handelskammertag.

"Der Gesetzgeber erkennt erstmals an, dass die Tätigkeit des Immobilienverwalters in seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft nicht ohne Mindestanforderungen ausgeübt werden sollte“ (Martin Kaßler vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter)

 

Die Praxisempfehlung

Es gilt die altbekannte Weisheit „Qualität zahlt sich aus und setzt sich im Markt durch“. Nichts anderes gilt für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter. Nur diejenigen, die es schaffen, ihre Kunden umfassend und am Puls der Zeit beraten werden bzw. bleiben erfolgreich.

Als Fachanwälte sind wir seit Jahren aufgrund der Regelungen in der Fachanwaltsordnung verpflichtet, kalenderjährlich wissenschaftlich zu publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilzunehmen.

 

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