13 Juni

Gesellschaftsrecht: Übertragung des Gesellschaftsanteils einer Grundstücks-GbR - wer muss die Grundbuchberichtigung beantragen?

KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2015, Az. 1 W 466/15

Das Praxisproblem

Wie ist zu verfahren, wenn der Gesellschafter einer Grundstücks-GbR seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter überträgt und aus der Gesellschaft ausscheidet? Wer muss die Berichtigung des Grundbuches beantragen?

Diese Frage ist umstritten. Vertreten wird die Auffassung, dass der auscheidende und alle im Grundbuch bezeichneten übrigen Gesellschafter der Grundstücks-GbR die Berichtigung des Grundbuches beantragen müssen. Von anderen Gerichten wird die Auffassung vertreten, dass es ausreichend ist, wenn der ausscheidende Gesellschafter die Berichtigung beantragt.

Die Entscheidung

Das Kammergericht in Berlin hat sich mit der Entscheidung vom 30.04.2015 der Auffassung angeschlossen, dass zur Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des ausscheidenden Gesellschafters dessen Bewilligung genügt, wenn ein Gesellschafter einer GbR seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter überträgt. Das Grundbuchamt hatte hingegen verlangt, dass der Grundbuchberichtigungsantrag von allen Gesellschaftern gestellt wird.

Das Kammergericht argumentiert, dass die Grundbuchberichtigung nach § 22 der Grundbuchordnung (GBO) auf der Grundlage der Berichtigungsbewilligung als einer Unterart der Eintragungsbewilligung vorgenommen werden kann. Soweit der Eigentümer die Berichtigung beantragt, muss lediglich die Unrichtigkeit in der Berichtigungsbewilligung schlüssig dargelegt werden. Hierzu gehört, dass vorgetragen wird, warum das Grundbuch durch die beantragte Berichtigung richtig wird.

Vorliegend mussten also lediglich der Übertragungsvertrag vorgelegt werden. Das Kammergericht stellte hierzu fest, dass das Grundbuchamt keine eigenständige Prüfungskompetenz hat, sondern die Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen unterstellen muss und auch keine Beweise für die vorgetragenen Tatsachen verlangen darf.

Die Berichtigung des Grundbuches muss von demjenigen bewilligt werden, dessen Rechte von der Eintragung betroffen werden (§ 19 GBO). Dieses war vorliegend der Gesellschafter, der seine Rechte auf einen Mitgesellschafter übertragen hatte.

Exkurs: Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter aus einer Grundbesitz-GbR durch Kündigung ausscheidet und sein Gesellschaftsanteil mit dem Ausscheiden den anderen Gesellschaftern anwächst.

Der Praxishinweis

Bei der Berichtigung des Grundbuches nach der Übertragung eines Gesellschaftsanteils einer Grundbesitz-GbR auf eine Mitgesellschafter muss der Antrag alleine von dem ausscheidenden Gesellschafter gestellt werden.


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Dr. Alexander Puplick, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Thorsten Olav Lau, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

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