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19 Januar

Gesetzgebung: Bauunternehmer, Architekten und Bestandshalter aufgepasst!

Welche Auswirkungen hat die Novelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) für Sie?

Inkrafttreten der Novellierung

Der Landtag hat am 14.12.2016 die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. Mit der Novellierung treten umfassende Änderungen sowohl verfahrensrechtlicher Vorschriften als auch materiell-rechtlicher Regelungen in Kraft.

Die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) vom 15. Dezember 2016 ist am 28.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GV. NRW. 2016 S. 1162). Dadurch lässt sich nun das genaue Inkrafttreten der neuen Vorschriften bestimmen. Gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 der neuen BauO NRW treten die §§ 3, 17 bis 25, § 86 Absatz 11 und § 87 sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, also am 28.06.2017.

Das vollständige Inkrafttreten der neuen BauO NRW bzw. das Außerkrafttreten der noch geltenden Fassung vom 1. März 2000 im Übrigen erfolgen zwölf Monate nach der Verkündung der neuen BauO NRW (§ 90 Abs. 1 S. 2 und 3).

Vor dem 1. Oktober 2017 eingeleitete Verfahren sind nach diesem Zeitpunkt auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn nach dem zuvor geltenden Recht fortzuführen, wenn die Bauvorlagen vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden (§ 90 Abs. 5 BauO NRW).


Einige der wesentlichen Änderungen

Barrierefreiheit:

  • Die Vorgaben betreffend die Barrierefreiheit von Gebäuden wurden verschärft. In Gebäuden mit Aufzug sind alle Wohnungen barrierefrei, jedoch nicht rollstuhlgerecht auszuführen.
  • Alle öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen (dazu zählen z.B. Arztpraxen, Läden, Schulen, Universitäten, Freizeiteinrichtungen und Verwaltungsgebäude) müssen barrierefrei sein. Dies galt bislang nur für Schulen und zwar nur in den für Besucher zugänglichen Teilen.

Als Architekt sind die Neuregelungen der Barrierefreiheit bei Planungen künftiger Bauvorhaben zu berücksichtigen. Als Bauunternehmen bestehen im Falle der Nichtbeachtung Hinweispflichten. Auf Seiten von Eigentümern / Investoren ergeben sich erhebliche Mehrkosten, die bei der Kalkulation eines Objektes zu berücksichtigen sind.

 

Staffelgeschoss:

  • Die Privilegierung des Staffelgeschosses ist entfallen. Unter einem Staffelgeschoss versteht man ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss. Ein solches Geschoss galt bislang nicht als Vollgeschoss und war daher nicht auf die Geschossfläche anrechenbar.
  • Werden Staffelgeschosse nicht mehr privilegiert, werden Gebäude ggfls. um ein Geschoss niedriger auszuführen sein.

Als Architekt ist der Wegfall des Staffelgeschosses etwa bei der Berechnung der Brutto Grundfläche zu berücksichtigen. Eigentümern / Investoren gehen wertvolle zusätzliche Nutzflächen und damit im Ergebnis Mieteinnahmen verloren.

 

Wegfall des Freistellungsverfahrens:

  • Neuordnung und Neufassung der Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren, u. a. ist das im früheren § 67 BauO NRW geregelte "Freistellungsverfahren" entfallen. Bisher waren bestimmte Wohngebäude im Geltungsbereich von Bebauungsplänen von der Baugenehmigungspflicht befreit.
  • Das Arbeitsaufkommen der zuständigen, ohnehin voll ausgelasteten Baugenehmigungsbehörden erhöht sich damit weiter.

Als Architekt und Eigentümer / Investor sind verlängerte Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Realisierung von Projekten / Bauvorhaben zu beachten.

 

Stellplätze:

  • Über die Errichtung von Stellplätzen für Autos und Fahrräder entscheiden die jeweiligen Gemeinden, Städte ab 2019 durch Satzung. Bis dahin haben die Bauaufsichtsbehörden in Gebieten ohne entsprechende Satzung die bisherige Fassung von § 51 BauO NRW anzuwenden.

Als Architekt und Eigentümer / Investor müssen Sie sich bauvorhabenbezogen mit den Satzungen der jeweiligen Gemeinden/ Städte auseinandersetzen, um die zutreffende Stellplatzanzahl im Rahmen der Planung und Kalkulation eines Bauvorhabens / Projektes einzubeziehen.

 

Durch die novellierte Landesbauordnung NRW ergeben sich wesentliche Änderungen für Ihre tägliche Praxis. In der frühen Information über die Änderungen der BauO NRW liegt Ihr Nutzen. Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie durch die sichere Anwendung der Normen Zeit und Geld. 

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