08 November

In eigener Sache

Seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1991 haben wir uns fortlaufend spezialisiert und unser Leistungsangebot für Sie, insbesondere auf den Gebieten des Arbeits-, Immobilien- und Wirtschaftsrechts, vielfältig erweitert und vertieft.

Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren fortsetzen, um Ihnen auch in Zukunft eine effektive und spezialisierte juristische Beratung und Dienstleistung anbieten zu können.

Der Gesetzgeber hat speziell für die „Angehörigen Freier Berufe“ die Rechtsform der „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB)“ geschaffen. Bei dieser Rechtsform haftet für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung mit deutlich erhöhten Deckungssummen abzuschließen. Mit Wirkung zum 01.11.2016 haben wir unsere bisherige Rechtsform der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ in die „Partnerschaft mbB“ im Wege des identitätswahrenden Formwechsels geändert. Die Gesellschaft ist eingetragen in dem Partnerschaftsregister des Amtsgerichts in Essen zu PR 3745.

Diese Umstrukturierung durch Umbenennung (ohne Vermögensübertragung) lässt den Rechtsträger unberührt, es ändert sich lediglich die Rechtsform.

Wir freuen uns auf die erfolgreiche Fortsetzung unserer Zusammenarbeit und verbleiben

mit verbindlichen Grüßen

Ihre Kanzlei

Dr. Puplick & Partner mbB Rechtsanwälte

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