Pflichtangaben in E-Mails

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt ist am 01.01.2007 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister v. 10.11.2006 (EHUG) in Kraft getreten. Hinter dem "sperrigen" Titel verbirgt sich einige Brisanz. Das Gesetz enthält nicht nur Regelungen zum Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister, wie der Titel eigentlich vermuten läßt.

Wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind Bestimmungen, die alle Gesellschaften dazu verpflichten, in E-Mails die gleichen Angaben, wie auf Firmenbriefbögen zu machen. Anzugeben sind:

  • die vollständige Firmenanschrift,
  • die vollständige Firmenbezeichnung,
  • das zuständige Registergericht,
  • die Registernummer,
  • sämtliche Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte (mit Vor- und Nachnamen).

Werden diese Angaben nicht gemacht, sind (kostenpflichtige) Abmahnungen durch Wettbewerber zu befürchten.

Es dürfte sinnvoll sein, die vorstehenden Angaben in einen standardisierten Anhang für jede E-Mail zu übernehmen.

Quelle:  BGBl. I 2006, S. 2553 v. 15.11.2006